...Girokonto für Auszubildende

Das erste Gehalt auf einem Girokonto für Auszubildende

War man nie im Besitz von einem Girokonto für Schüler, wird es spätestens mit dem Beginn der Ausbildung Zeit, sich ein eigenes Girokonto zuzulegen. Hatte man bereits ein Girokonto für Schüler, lässt man sich dieses in ein Girokonto für Auszubildende umwandeln. Hier kommt man nicht umhin, sich zu fragen, ob man bei der bisherigen Bank bleiben oder sich eine neue Bank für das Girokonto für Auszubildende suchen sollte.

Es gibt spezielle Kontenangebote für Auszubildende und Studenten. Sie sind in der Regel, ebenso wie die Schülerkonten, kostenfrei; dennoch lohnt sich ein Vergleich mit anderen Banken. Ein Girokonto für Auszubildende, was als kostenfrei deklariert wird, muss nicht immer wirklich kostenfrei sein; manche Banken holen sich die Kosten durch Nebenkosten rein. Allerdings deckt ein unabhängiger Vergleich für das Girokonto für Auszubildende das alles auf. Viele Kreditinstitute bieten zu dem Girokonto für Auszubildende sogar kostenfreie Kreditkarten an.

Voraussetzung für einen Dispositionskredit beim Girokonto für Auszubildende ist natürlich eine gewisse Bonität. In der Regel reicht dafür der Nachweis von drei Gehaltsnachweisen aus der Ausbildung – natürlich darf die Auskunftei keine Negativeinträge nachweisen; in diesem Fall sind Dispo-Kredite generell nicht zulässig. In einigen Abständen hat der Auszubildende die Pflicht, seine Ausbildung nachzuweisen. Das geschieht beispielsweise durch das Vorzeigen des Ausbildungsvertrages. Das Girokonto für Auszubildende ist in der Regel bis zum 27. Lebensjahr begrenzt. Hier gleichen sich die Altersgrenzen beispielsweise der gesetzlichen Höchstgrenze vom Kindergeld an, welches während einer Ausbildung auch bis zum 27. Lebensjahr gezahlt wird. Nach der Ausbildung ist das Girokonto für Auszubildende aufzulösen oder umzuwandeln.


 

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