...Geldanlage


Fördermittel für Immobilien

Für den Kauf oder den Erwerb von Immobilien können Fördermittel des Bundes und der Länder in Anspruch genommen werden. Das Wohneigentumsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert bis zu 30% (bis 75.000 €) der Gesamtkosten, um Privatpersonen zu einer eigenen Immobilie zu verhelfen (www.kfw.de). Um auf der sicheren Seite zu sein, können sowohl die Mittel des Bundes als auch der Länder beantragt werden. Es kann dann aber nur ein Programm in Anspruch genommen werden. 

Weitere Förderungsmöglichkeiten sind die Arbeitnehmersparzulage, die Wohnungsbauprämie oder auch Wohn-Riester. Damit der Arbeitgeber die Arbeitnehmersparzulage als vermögenswirksame Leistungen fördert, darf das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit bei Ledigen 17.900 € (bei Verheirateten 35.800 €) nicht übersteigen. Die Zulage beträgt dann 9% bei max. 470 € jährlich.
Bei der Wohnungsbauprämie liegen die Einkommensgrenzen bei 25.600 € (51.200 € für Verheiratete). Gefördert wird wie bei der Arbeitnehmersparzulage auch u.a. das Besparen von Bausparverträgen mit einem Satz von 8,8 % und max. 512 € jährlich. 

Im Gegensatz zu den eben vorgestellten Leistungen unterliegt Wohn-Riester keinen Einkommensgrenzen und kann als der Nachfolger der abgeschafften Eigenheimzulage gesehen werden. Dabei stellt der Erwerb einer Immobilie eine Form der Altersvorsorge dar. Dabei wird zwischen unmittelbar und mittelbar zulageberechtigten Personen unterschieden. Unmittelbar zulageberechtigt sind alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Mittelbar zulageberechtigt sind die Ehepartner. Der Vorteil dieser Förderung liegt in der Steuerbefreiung der Beiträge während der Ansparphase. Die Höhe der Förderung beträgt 154 € als Basis und zusätzlich 185 € für jedes Kind, wenn 4% des Bruttoeinkommens des Vorjahres



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